Coronavirus: Empfehlungen bei STWE-Versammlungen

Mit dem Beschluss des Bundesrates sind Versammlungen auch weiterhin (vorläufig bis 26.04.2020) verboten. Hierunter fallen auch Stockwerkeigentümer-Versammlungen STWE-Versammlungen). Die Verwaltung der STWEG (Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft) hat bereits terminierte Versammlungen mit dem Hinweis auf die «Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19)» abzusagen und neu auf einen Termin nach dem 26. April 2020 zu verschieben. Für die STWEG ergeben sich hieraus verschiedene Möglichkeiten. Wie diese im Detail aussehen, hat der SVIT in seiner Rubrik «FAQs zu Corona und Immobilienwirtschaft” unter «Stockwerkeigentum» / «Was bedeutet die «ausserordentliche Lage» für uns als STWE-Verwaltung und die Durchführung der Versammlung?” zusammengefasst.

(Quelle: SVIT-Schweiz)