Eigentümerversammlung ohne Eigentümer?

Machen wir (ungern aber dank Corona) auch.

Besondere Situationen erfordern besondere Massnahmen. Mit einigen Eigentümergemeinschaften durften wir dieses Jahr, auch für uns, (ausser-)ordentliche Eigentümerversammlungen durchführen.

Wie organisiert man eine Eigentümerversammlung in Zeiten, in denen es ein Versammlungsverbot für mehr als 5 Personen gibt? Gar nicht? Geht nicht.
Die Eigentümerversammlung muss einmal jährlich durchgeführt werden. Wir haben unseren Stockwerkeigentümern und -eigentümerinnen verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt. Einige Gemeinschaften entschieden sich für die Variante «Durchführen der Versammlung mit Vollmacht und Stimmrechtsinstruktion an die Verwaltung» – eine ungewöhnliche «Versammlung». Umso mehr wurde uns bewusst, wie wertvoll der direkte Austausch zwischen den Eigentümern und uns ist.

Wir freuen uns schon sehr, in Zukunft wieder normale Versammlungen durchzuführen, bei denen die persönliche Begegnung nicht zu kurz kommt.