Grillieren in Wohnsiedlungen

Die Tage sind länger, die Nächte kürzer. Das warme Wetter lockt viele wieder vermehrt auf die Balkone und Terrassen – die Grillsaison ist in vollem Gange. Was aber gilt es zu beachten, wenn man sich das Haus mit weiteren Parteien teilt? Was ist erlaubt, was verboten?

Gesetzliche Grundlage

Soviel vorweg – grundsätzlich ist das Grillieren in Wohnsiedlungen erlaubt, eine rechtliche Grundlage aber fehlt. Im Zivilgesetzbuch (ZGB) ist lediglich davon die Rede, die Nachbarn nicht mit «übermässigen Immissionen» zu belästigen. Dazu zählen auch Rauch, Lärm und Gestank. Doch was bedeutet «übermässig»? Rauch, Lärm und die nicht immer als angenehm empfundenen Gerüche stossen nicht bei allen auf «Sommerfeeling», das persönliche Empfinden ist sehr unterschiedlich. Wie das Wort «übermässig» jedoch zu verstehen ist, das lässt die Gesetzgeberin offen. Nur in Punkto Lärm gibt es klare Vorgaben. In der jeweiligen Gemeinde- oder Polizeiverordnung sind die Ruhezeiten eindeutig geregelt. Gartenfeste sind dann, meist ab 22:00Uhr, nach drinnen zu verlegen und der Lärmpegel ist auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.

Es gilt, was im Vertrag oder in der Hausordnung steht

In Mehrfamilienhäusern, sei es bei Mietobjekten oder Liegenschaften im Stockwerkeigentum, ist das Zusammenleben meist geregelt. Wenn man sich unsicher ist, was erlaubt ist und was im Haus unterlassen werden soll, lohnt sich ein Blick in den Vertrag oder die Hausordnung. Sämtliche Regelungen und Verbote müssen auf Sachlichkeit beruhen, verhältnismässig sein und dürfen das Privatleben der Bewohnerinnen und Bewohner nicht zu stark einschränken. Ein generelles Grillverbot wäre rechtlich also kaum durchsetzbar. Eine Einschränkung, dass beispielsweise nur Gas- oder Elektrogrills benutzt werden dürfen, ist aber durchaus zumutbar und häufig auch sinnvoll.

Meist hilft das persönliche Gespräch mit dem Nachbarn

Prinzipiell ist es von Vorteil, frühzeitig das Gespräch zu den Nachbarn zu suchen. Rücksicht nehmen lohnt sich in den allermeisten Fällen und kann häufig Auseinandersetzungen und Streitereien vorbeugen. Die Anliegen des Gegenübers ernst nehmen und um eine Lösungsfindung bemüht zu sein, sind sicherlich gute Voraussetzungen für eine langfristig gute Nachbarschaft.

Es ist die Geste, die zählt

Und falls demnächst doch mal eine kleine Party ansteht, die etwas länger dauert oder etwas lauter wird: Informieren Sie doch einfach einmal einige Tage vorab Ihre Nachbarn mit einer kleinen Aufmerksamkeit über ihr Fest (z.B. selbstgemachter Konfi oder Pralinés).
Besser noch, und wenn es die Umstände erlauben natürlich: Laden Sie Ihre Nachbarn doch einfach gleich mit ein.