
Coronavirus: Empfehlungen bei STWE-Versammlungen
Mit dem Beschluss des Bundesrates sind Versammlungen auch weiterhin (vorläufig bis 26.04.2020) verboten. Hierunter fallen auch Stockwerkeigentümer-Versammlungen STWE-Versammlungen). Die Verwaltung der STWEG (Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft) hat bereits